Leistungen
Pflichtberatung gem. §37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld erhalten und zu Hause von Angehörigen oder nahestehenden Personen gepflegt werden, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig eine Pflichtberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung dient der Sicherstellung einer guten häuslichen Pflege und unterstützt pflegende Angehörige mit fachlichem Rat. Die Kosten für die Beratung übernimmt vollständig die Pflegekasse.
Wann ist die Beratung verpflichtend?
Die Häufigkeit der Beratung richtet sich nach dem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig, dennoch besteht ein Anspruch auf einen Beratungseinsatz, dessen Kosten die Pflegekasse einmal pro Halbjahr übernimmt. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist die Beratung verpflichtend und muss einmal pro Halbjahr durchgeführt werden. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist eine Beratung einmal pro Quartal vorgeschrieben.
Wichtig ist: Die Pflichtberatung gilt nur, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird. Werden Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen, ist die Beratung nicht verpflichtend, kann aber freiwillig genutzt werden.
Warum ist die Pflichtberatung wichtig?
Im Rahmen der Beratung wird die aktuelle Pflegesituation gemeinsam besprochen. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, pflegende Angehörige zu entlasten und hilfreiche Tipps, Hilfsmittel sowie weitere Unterstützungsangebote aufzuzeigen. Wird die Beratung nicht fristgerecht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.
Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen im Alltag eingeschränkt ist. Es gibt fünf Pflegegrade – von einer geringen Beeinträchtigung bei Pflegegrad 1 bis hin zu einer schwersten Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf bei Pflegegrad 5. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung, einschließlich Pflegegeld und Beratungsanspruch.
Entlastungs beratung bei komplexen Problemlagen
Beratung bei komplexen und herausfordernden Pflegesituationen, die nicht standardisiert abgearbeitet werden sollten oder dürfen. Ziel ist die Entlastung im Alltag sowie die Planung neuer Versorgungskonzepte.
Dauer: bis 40 Minuten
Preis: 79,00 €
Hinweis: Längere Termine nach Vereinbarung
Unterstützung bei der Beantragung / Höherstufung eines Pflegegrades
Begleitende Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades oder bei einer Höherstufung. Die Beratung dient der Orientierung und Vorbereitung im Antragsprozess.
Kurzberatung:
25 Minuten – 29,00 €
(allgemeine Tipps)
Generalprobe für die Begutachtung
Gezielte Vorbereitung auf die Begutachtung im persönlichen Kontext, inklusive realistischer Pflegegrad-Berechnung. Ziel ist eine strukturierte und nachvollziehbare Darstellung der individuellen Pflegesituation.
Abrechnung:
Pro 30 Minuten – 87,50 €
Bearbeitung von Formularen der Pflegekasse
Unterstützung bei der Bearbeitung von Formularen der Pflegekasse, um Abläufe zu vereinfachen und Fehler zu vermeiden.
Abrechnung:
Pro 30 Minuten – 87,50 €
Beratung zur Sicherung von Pflege- und Behördenfragen
Kurzfristige Beratung zur Sicherung von Pflege- und Behördenangelegenheiten.
– Bis 10 Minuten: kostenfrei
– Bis 20 Minuten: 24,00 €
Seelendusche & Aufbaukur
Emotionale Unterstützung für pflegende Angehörige sowie für Menschen, die hier Entlastung und Stabilisierung benötigen. Fokus liegt auf Stärkung, Entlastung und persönlicher Begleitung.
Dauer & Preis:
– 1 Stunde (digital): 89,00 €
– Persönlich: Preis auf Anfrage
Zusätzlich werden bei ausreichender Teilnehmerzahl Wochenendseminare (Freitag–Sonntag) in einem kleinen Hotel angeboten – bewusst fern vom Alltag.
Demnächst verfügbar
Schulungsangebote für pflegende Angehörige nach §45a SGB XI
Schulungen zu verschiedenen pflegerelevanten Themen.
Kostenübernahme durch die Pflegekassen.